VERTRAGS- UND VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN
(Auszug)
Mit
dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und
Karteninhaber ausdrücklich die Bedingungen des Veranstalters, die im
Folgenden auszugsweise, aber nicht abschließend, aufgeführt werden. Der
Veranstalter behält sich vor, einzelne Bedingungen aufgrund aktueller
Gegebenheiten zu verändern bzw. anzupassen und empfiehlt, sich vor der
Anreise im Festival-ABC unter www.rockharz.com umfassend über ggf.
aktualisierte Bedingungen zu informieren!
WEITERVERKAUF VON TICKETS
- Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets durch nicht vom Veranstalter autorisierte Stellen ist generell nicht gestattet!
- Tickets dürfen im privaten Rahmen, aber grundsätzlich nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zzgl. maximal 10% Versand- bzw. Nebenkostenaufschlag veräußert bzw. angeboten werden.
- Bei Online-Auktionen müssen Tickets mit einer „Sofort-Kaufen“ Option versehen werden, die ebenfalls maximal 10% (inkl. eventueller Versand- bzw. Nebenkosten) über dem aufgedruckten Ticketpreis liegen darf.
- Beim nachweislichen Verstoß gegen die o.g. Bedingungen behält sich der Veranstalter vor, als pauschalierten Schadenersatz dem betreffenden Ticket die Gültigkeit ohne Rückerstattung des Kaufpreises zu entziehen.
- Bei Sammelbestellungen verpflichtet sich der Besteller bei Weitergabe der Tickets an Dritte, diese über diese Weiterverkaufsbedingungen zur Abwendung eines Schadens zu informieren.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder dem Ticket Inhaber und dem Veranstalter zustande.
ALLGEMEIN
- Festivaltickets sind mit einer Ticketnummer und einem Barcode versehen und nur mit unbeschädigtem Barcode vorbehaltlich einer Echtheits- und Gültigkeitsprüfung gültig. Die Nummer auf dem Ticket und die Nummer auf dem Barcode müssen übereinstimmen.
- Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!
- Das Betreten des gesamten Veranstaltungsgeländes und das Befahren und Betreten der Campingflächen und des Tagesparkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Absperrungen und Zuwegungen dürfen nicht umgangen, vorgegebenen Wege dürfen nicht verlassen werden.
- Beim Fahren auf dem Campinggelände bzw. für den Fall des Verlassen,- und Wiederbefahren während des Festivals sind den Anweisungen der Campingcrew oder der Security Folge zu leisten. Für alle Fahrzeuge gilt Schritttempo!
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
- Besucher werden angewiesen ihre Fahrzeuge, Zelte oder anderes Camping Mobiliar so ab,- und aufzustellen, dass eine Behinderung von Einsatzkräften ausgeschlossen ist und Zufahrten zu sanitären Anlagen frei sind. Bei Nichtbeachtung ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.
- Das Campen ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Das Campen/Parken auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen sowie das Campieren auf dem Tagesparkplatz ist strengstens untersagt.
- Die Campingflächen sind nur für Besucher mit gültigem Festivalticket. Das Campen ohne gültiges Ticket oder nur mit einer Tages-Karte ist untersagt!
- Das im Ticketpreis enthaltene Camping auf dem festivaleigenen Campingplatz ist ab Mittwoch möglich; genaue Zeiten werden auf www.rockharz.com bekanntgegeben. Gegen eine Gebühr ist die Anreise auf den Campingplatz bereits ab Dienstag möglich. Von einer früheren Anreise bittet der Veranstalter unbedingt abzusehen.
- Die Abreise muss bis spätestens Sonntag um 13.00 Uhr erfolgt sein.
- Der Veranstalter behält sich vor, inhaltliche, organisatorische und programmatische Änderungen vorzunehmen, es besteht kein Anspruch auf Kartenpreisrückerstattung bei Änderungen des Programms oder der Programmfolge.
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist es verboten, jegliche Gegenstände aus Glas, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln sowie Waffen und gefährlicher Gegenstände wie Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw. (Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend) einzubringen.
- In eine Leibesvisitation durch gleichgeschlechtliche Ordnungskräfte willigt der Besucher ein. Eingezogene gefährliche oder verbotene Gegenstände werden entsorgt. Eine Einlagerung bis Abholung wird nicht vorgenommen. Für das Abhandenkommen dieser Gegenstände übernimmt der Veranstaltung keine Haftung.
- Auf dem gesamten Festivalgelände ist offenes Feuer verboten.
- Das Einbringen von mitgebrachten Getränken auf das Infield ist untersagt. Ein bei Einlass original verschlossenes Tetrapak mit unalkoholischem Getränkeinhalt (max. 1,5l) je Person ist erlaubt.
- Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos ausgehändigt und können an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen, die im Geländeplan eingezeichnet sind, abgegeben werden.
- Das Tragen von Emblemen und Zeichen verfassungsfeindlicher Gruppierungen rechts- oder linksextremer Gesinnung ist untersagt und führt zum Ausschluß von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Kartenpreisrückerstattung!
- Das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über eine normale Car-Hi-Fi- Ausrüstung hinausgehen ist nicht gestattet. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 02.00 Uhr und 08.00 Uhr untersagt. Es ist verboten, die anderen Festivalbesucher mit gruseliger Pop-Mucke, Techno oder sonstigen akustischen Grausamkeiten zu beschallen!
- Politisch radikal gesinnte, als auch gewaltbereite Personen, die sich auf provokante Art auf dem Festival zeigen und/oder andere Besucher durch ideologische Zurschaustellung belästigen, werden bei uns nicht geduldet. Wir bitten bei entsprechenden Beobachtungen sich an Festivalmitarbeiter, z.B. am Info-Point, Bändchenausgabe oder Security-Mitarbeiter zu wenden. Beweisfotos und/oder Aufnahmen entsprechender Handlungen bzw. Personen sind dabei sehr hilfreich.
- Vor dem Zutritt zum Bühnengelände ist das Ticket gegen ein Eintrittsarmband einzulösen. Das Ticket wird hierbei auf Gültigkeit und Echtheit überprüft, entwertet und verliert somit seine Gültigkeit. Eintritt zum Infield nur mit gültigem Eintrittsarmband. Das Armband ist nicht übertragbar.
- Das Recht auf Ticket/Kaufpreiserstattung gilt nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung. Dabei wird nur der Nennwert der Eintrittskarte ohne Gebühren erstattet.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
- Auf dem Festivalgelände befinden sich diverse Anlaufpunkte für Besucher (Info- und Servicepoints siehe Geländeplan), die als aktuelle Informationsquelle, Fundbüro und Anlaufstelle für Beschwerden (auch bei Vertragsstörungen) zu nutzen sind.
- Der Veranstalter behält sich vor für verschiedene Zwecke im Bereich des Festivalgeländes Drohnenflüge durchzuführen. Der Besucher stimmt dieser Durchführung und der Verwendung der daraus resultierenden Video,- und Fotoaufnahmen, unter Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten, z.B. zur statistischen Auswertung, oder in Medienproduktionen zu.
GESUNDHEITLICHE RISIKEN
- Wir weisen darauf hin, dass insbesondere im Bereich unserer Bühnen ein hoher Lautstärkepegel herrscht und die Gefahr möglicher Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. An verschiedenen Stellen des Festivalgeländes sind Gehörschutzstöpsel erhältlich.
- Absperrungen im Bereich der Bühnen sowie der Lautsprecherboxen sind zu beachten.
- Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen und vor den Bühnen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Während des Festivalbetriebes besteht die Möglichkeit des Einsatzes von Stroboskopeffekten, durch welche unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden können. Epileptiker oder Epilepsiegefährdete sollten sich von entsprechenden Ausleuchtbereichen fernhalten.
- Für medizinische Notfälle stehen an verschiedenen Punkten auf dem Gelände Rettungskräfte wie der Malteser Hilfsdienst zur Verfügung. Wenn ihr selbst Hilfe braucht, oder hilfsbedürftige Personen wahrnehmt, könnt ihr euch auch jederzeit an die Security oder jeden anderen Festival Mitarbeiter wenden.
BILD- UND TONAUFZEICHNUNGEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
Foto- und Videoaufnahmen:
- Kleinbild oder Handy Kameras sind grundsätzlich für private Zwecke erlaubt. Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände zum privaten Gebrauch ist gestattet, wir bitten darum die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
- Kameras mit Wechselobjektiv gelten bei uns als Profi Equipment, dessen Mitführung auf dem Infield ohne Presseakkreditierung ausdrücklich untersagt ist.
- Gleiches gilt für Videokameras sowie Tonband-, MD-, GoPro's und sämtliche andere audiovisuellen Aufnahme-Geräte.
- Sollten wir Kenntnis von Foto- oder Filmaufnahmen auftretender Künstler durch nicht akkreditierter Medienvertreter (mit professioneller Ausrüstung und/oder mit Digitalkameras oder Handys z.B. zu kommerziellen Zwecken) erlangen, behalten wir uns vor, das Speichermedium zu löschen oder zu konfiszieren. Ferner ist mit einer Schadensersatzforderung der Künstlermanagements zu rechnen.
- Auch im Nachhinein festgestellte Verstöße werden verfolgt. Dabei verweisen wir besonders auf das Verbot Aufnahmen von Bands online zu stellen.
Drohnen:
- Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb von Drohnen auf dem gesamten Festivalgelände verboten ist. Verstöße können entsprechend sanktioniert werden.
- Zu berücksichtigen ist, dass es sich beim gesamten Festivalareal um einen Flugplatz handelt, dessen Betrieb (z.B. für Rettungskräfte, etc.) auch während des gesamten Festivals in Kraft bleibt. Der Betrieb von Drohnen verstößt damit nicht nur gegen verschiedene EU- Verordnungen, sondern kann zusätzlich auch wegen Verstoß gegen zB. §21h LuftVO, das LuftVG, oder gar §315 StGB zur Anzeige gebracht werden.
Hinweise zum Datenschutz:
- Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen der DSVGO grundsätzlich zu beachten sind und ergänzend die Regelungen der §§ 22, 23 KUG (Recht am eigenen Bild) ebenfalls Gültigkeit haben und zu beachten sind. Wir übernehmen als Veranstalter keine Haftung für widerrechtliches Handeln.
VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
- Mit dem Betreten des Festivalgeländes gilt das Einverständnis als erteilt, dass der Veranstalter, oder vom Veranstalter beauftragte Dritte, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- oder Bildtonaufnahmen herstellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien unentgeltlich nutzen oder nutzen lassen kann.
- Dies gilt insbesondere zur Berichterstattung in allen online und offline Medien, sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten.
ABSCHLUSS
- Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Einzelfällen (z.B. wegen eines Verstoßes gegen unsere AGB oder eines begründeten Verdachts darauf) Tickets zu sperren, den Kaufvertrag einseitig zu kündigen und sich durch Rückzahlung des Kaufpreises vom Erbringen der Leistung zu befreien. Dies gilt ebenso bei dem Verdacht auf oder dem Versuch der Verschleierung oder von Falschangaben bzgl. der tatsächlichen Identität des Ticketbestellers.
- Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) und andere gewerbliche bzw. in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Tätigkeiten aller Art (auch das Einsammeln von Pfandwertgegenständen oder auf dem Campingplatz zurückgelassener anderer Gegenstände) sind auf dem gesamten Gelände ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter untersagt.
- Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, etc. mit gewerblicher oder gewinnerzielender Absicht, ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis untersagt.
- Die Beauftragung externer, nicht vom Veranstalter legitimierter Dienstleister (z.B. Mobiltoilettenlieferanten, Pizzabringdiensten o.ä.) ist nicht gestattet.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder Sicherheitskräfte erfolgt der Verweis des Veranstaltungsgeländes und Einzug des Festivalbändchens.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die in abgesperrten Bereichen ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Das Festivalbändchen kann ebenfalls unwiderruflich eingezogen werden bei: Gewalt, Sachbeschädigung, Einbringung von Fremdgetränken auf das Konzertgelände, von Filmkameras oder gefährlichen Gegenständen oder bei anderen gefährlichen Handlungen. Ebenso beim Begehen von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Beschädigung oder Entwendung fremden Eigentums, sowie Belästigung andere Besucher. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Der Veranstalter behält sich vor rechtlich relevantes Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden aller Art oder auf dem Konzert,- und Campinggelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
- Über diese Regeln und Bedingungen hinaus gelten die Hinweise aus unserem Festival-
ABC und unseren AGB.